Goldankauf Auktionshaus Jentsch gegründet 1973
Goldankauf
wußten Sie, daß ein erfolgreiches
Auktionshaus und dazu auch noch ein öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer der IHK weder einen
Goldankauf betreibt, noch Wertsachen aller Art: z.B.
Antiquitäten - Gemälde - Münzen - Silber u.a. ankauft?
1. Es besteht keine
Notwendigkeit.
2. Der vereidigte Versteigerer möchte,dass Sie über eine Auktion den Höchstpreis erzielen.
3. Sollten Sie niemals wertvolle Objekte(auch nicht die geerbten verkaufen-ohne vorher einem Versteigerer/
Sachverständigen diese zur Begutachtung und
Wertermittlung vorgelegt zu haben.
4. Die vereidigten Versteigerer/ Sachverständigen der IHK / Handwerkskammer werden ständig von den Behörden überwacht.
Der Gesetzgeber hat die Institution der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen / Versteigerer geschaffen, um der Allgemeinheit schlechthin Spezialwissen zur Verfügung zu stellen.
Somit soll die Bestellung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Publikum,Behörden und Gerichten die Möglichkeit geben, sich solcher Personen zu bedienen,die aufgrund behördlicher Überprüfung die Gewähr für Zuverlässigkeit und besonderer Sachkunde bieten und daher für bestimmte Sachgebiete als unparteiische Gutachter geeignet sind.