Hurra Ab 1. Juni keine Maklerkosten mehr für Wohnungssuchende
Ab dem 1. Juni gilt auf dem
Wohnungsmarkt das Bestellerprinzip: Derjenige, der einen Makler engagiert, muss ihn auch bezahlen. Sollte man jetzt besser warten, bevor man einen
Mietvertrag unterschreibt? Und haben Makler überhaupt noch eine Zukunft?
Lange wurde gerungen, ab dem 1. Juni 2022 gilt es: Das Mietrechtnovellierungsgesetz soll die Lage auf den angespannten Wohnungsmärkten etwas entspannter gestalten. Während sich die meisten Länder mit der Umsetzung der Mietpreisbremse noch Zeit lassen, gibt es beim sogenannten Bestellerprinzip keine
Verzögerung. Makler dürfen künftig nur von denjenigen Geld verlangen, die ihnen einen Vermittlungsauftrag erteilt haben. In der Regel sind das die Vermieter. Was bedeutet das neue Gesetz für Mieter, Vermieter und Makler? Und welche Details könnten wichtig sein?